News CCN 2011
Externer Datenschutzbeauftragter
Die umfangreichen Tätigkeiten eines
Datenschutzbeauftragen beanspruchen Zeit und binden betriebliche Ressourcen.
Die verantwortliche Stelle kann auch einen externen Datenschutzbeauftragten
bestellen. Dies ist ausdrücklich durch das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt.
Der externe Datenschutzbeauftragte muss schriftlch bestellt werden und
über die für seine Arbeit notwendige Zuverlässigkeit und
Fachkunde verfügen. Da ein externer Datenschutzbeauftragter
meist mehrere Unternehmen betreut, hat dieser auch
Kenntnis von verschiedenen betrieblichen Organisationsformen
und den dort eingesetzten IT-Systemen.
Vorteile bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Keine zusätzlichen Aufgaben für Ihre Mitarbeiter
- Verhandelter Dienstleistungsvertrag
- Transparente und nachvollziehbare Kosten
- Fachkunde und Zuverlässigkeit sind gewährleistet
- Der externe Datenschutzbeauftragte trägt die Kosten für seine Fort- und Weiterbildung
- Kennt verschiedene betriebliche Organisationen
- Schnelle Ergebnisse
- Synergieeffekte und Erfahrungen
- Kein Kündigungsschutz gem. § 4f BDSG
Der externe Datenschutzbeauftragte bringt betriebswirtschaftlich
Vorteile. Nutzen Sie diese Vorteile und unsere Erfahrungen.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterbreiten wir Ihnen
gerne ein Angebot zu unseren Dienstleistungen. Sprechen Sie
mit uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bild von Antje-Delater pixelio.de










